Infoplattform für Brandschutz

Temporäre Veranstaltungen

Als temporäre Veranstaltungen gelten zeitlich begrenzte Anlässe wie Festivals, Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen, Open-Airs oder Märkte. Welche Massnahmen zu treffen sind, finden Sie in den folgenden Dokumenten.

Bestimmungen im Kanton Freiburg

Brandschutzmassnahmen bei temporären Veranstaltungen

Merkblatt der VKF

2002-15 Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.