Infoplattform für Brandschutz

Blitzschutzsysteme bieten umfassenden Schutz

Blitzschutzsysteme sind z. B. in Heimen und Hotels, bei der Lagerung explosiver Stoffe oder bei Bauten an exponierter Lage vorgeschrieben.

Blitzschutzsysteme sind Pflicht bei:

  • Räumen mit einer Belegung von mehr als 300 Personen
  • Beherbergung von Personen, z. B. in Spitälern, Heimen, Hotels
  • besonders hohen Gebäuden wie Hochhäusern, Hochkaminen oder Türmen
  • grössere (mehr als 3000 m³) landwirtschaftliche Gebäude sowie gewerbliche Gebäude für die Holz-, Textil- und Kunststoffverarbeitung
  • Industrie- und Gewerbebauten, in den explosive Stoffe verarbeitet oder gelagert werden, z. B. Mühlen, chemische Fabriken, Tankstellen, Munitionslager
  • Behältern für brennbare Flüssigkeiten und Gase oder Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe samt den zugehörigen Bauten und Anlagen
  • Gebäude und Anlagen an exponierten topografischen Lagen

 

Blitzschutzanlagen müssen periodisch kontrolliert werden.

Brandschutzrichtlinien der VKF 

22-15 «Blitzschutzsysteme»

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