Infoplattform für Brandschutz

Geltungsbereich und Zuständigkeiten im Kanton Freiburg

Die Brandschutzvorschriften sollen Personen, Tiere und Sachgüter vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen schützen. Die Vorschriften legen die notwendigen gesetzlichen Vorgaben fest, um dieses Ziel zu erreichen.

Zuständigkeiten

Die kantonale Gebäudeversicherung (KGV) ist das kantonale Kompetenzzentrum im Bereich Prävention gegen Brand und Naturgefahren, die Gebäude betreffen können. Sie ist die kantonale Behörde für Brandschutz gemäss den eidgenössischen Brandschutzvorschriften und dem interkantonalen Konkordat. Sie sorgt dafür, dass die Bandschutzvorschriften eingehalten werden und prüft, ob die Konzepte und Nachweise zum Brandschutz vollständig, verständlich und glaubwürdig sind.

In sämtlichen Baubewilligungsverfahren ist die KGV sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene die zuständige Behörde für Gutachten in ihren Kompetenzbereichen.
Die Gemeinde ist die zuständige Behörde für die Sicherheit der Gebäude und wird durch eine kommunale Brandschutzfachfrau oder einen kommunalen Brandschutzfachmann unterstützt.

Je nach Risiken für Mensch, Tier oder Sachgüter, sind die kommunalen Fachpersonen Brandschutz (KFBS) oder die Brandschutzexperten der KGV für die regelmässigen Kontrollen von Gebäuden und technischen Installationen zuständig.

Anwendung der Brandschutzvorschriften

Die Brandschutzvorschriften gelten für Gebäude und andere Bauwerke, die neu errichtet werden, genauso wie für bestehende Immobilien. Bestehende Gebäude und Bauwerke werden nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit den Brandschutzvorschriften angepasst:

  • bei Umbau, Erweiterung oder bedeutender Nutzungsänderung des Gebäudes oder des Betriebs
  • Wenn die Gefahr für Personen besonders hoch ist

Die Brandschutzvorschriften betreffen:

  • Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Gebäuden und Bauwerken
  • alle Personen, die sich mit deren Planung, Bau, Betrieb oder Unterhalt befassen

 

Die KGV setzt die BSV 2015 als Kompetenzzentrum im Kanton Freiburg um. In einzelnen Themenbereichen präzisiert sie die nationalen Vorschriften. Diese Regelungen sind in den Brandschutzmerkblättern der KGV festgehalten. Sie sind verbindlich für alle Gebäude und Anlagen im Kanton Freiburg.

Gesetze, Reglemente, Vorschriften und Merkblätter für den Kanton Freiburg sind auf der Website der KGV zusammengestellt.

Die Ausführungen auf Heureka basieren auf den Brandschutzvorschriften BSV 2015 der VKF, ergänzt mit den spezifischen Bestimmungen für den Kanton Freiburg.

 

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