Infoplattform für Brandschutz

Qualitätssicherung ist Pflicht

Gebäude und Anlagen werden in Qualitätssicherungsstufen 1 bis 4 (QSS) eingeteilt. Ab QSS 2 muss der QS-Verantwortliche Brandschutz über eine Ausbildung verfügen, die von der VKF anerkannt ist. 

Die Brandschutzbehörde bestimmt die Qualitätssicherungsstufe eines Gebäudes.

In QSS 1 gehören einfache Gebäude ohne erhöhte Brandrisiken. Grosse und komplexe Bauten mit hoher Personenbelegung oder erhöhtem Brandrisiko fallen in eine höhere Stufe. 

Ein Gebäude untersteht nicht zwingend einer einzigen Stufe. Je nach Nutzung können einzelne Bereiche unterschiedlichen Stufen zugewiesen sein. 

Anforderungen an den QS-Verantwortlichen Brandschutz

Der QS-Verantwortliche Brandschutz braucht:

  • gute Kenntnisse der Brandschutzvorschriften und der behördlichen Abläufe,
  • Fachkenntnisse für das Erstellen von Brandschutzplänen und -konzepten sowie für die projektspezifische Umsetzung der Brandschutzvorschriften,
  • angewandtes Wissen in der Qualitätssicherung, z. B. Methoden, Einsatz von Hilfsmitteln wie Checklisten oder Anwendung von Stand-der-Technik-Papieren.

Ab QSS 2 muss der QS-Verantwortliche Brandschutz über eine Ausbildung verfügen, die von der VKF anerkannt ist (Brandschutzfachmann VKF oder Brandschutzexperte VKF).

QSS 1: keine zusätzliche Fachkraft nötig

Bei QSS 1 ist der Aufwand für die Qualitätssicherung in den meisten Fällen gering. In der Regel übernimmt der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Dazu ist keine spezifische Ausbildung nötig.

Gebäude, die in QSS 1 fallen

Grundsätzlich gehören Gebäude bis 30 m Höhe mit folgenden Nutzungen in QSS 1: 

Achtung: Sobald besondere Brandrisiken (z. B. explosionsgefährdete Zonen oder Aussenwandbekleidungen mit brennbaren Baustoffen) vorliegen, können oben genannte Gebäude oder Teilbereiche in eine höhere Stufe eingeteilt werden.

Massnahmen und Umsetzung bei QSS 1

  • Die Brandsicherheit wird durch das Standardkonzept, also mit den Massnahmen, die in den Brandschutzvorschriften beschrieben sind, gewährleistet.
  • Brandschutzpläne sind erforderlich. Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen sind diese jedoch nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde zu erstellen.
  • Vor Bezug ist der Eigentümerschaft ein Vorabzug der Revisionsunterlagen Brandschutz abzugeben.
  • Der QS-Verantwortliche unterschreibt die Übereinstimmungserklärung Brandschutz und gibt sie den Eigentümern und der Brandschutzbehörde ab.

QSS 2 bis QSS 4

Brandrisiken, die zu einer höheren QS-Stufe führen können

 

  • Holzfassaden oder Wärmedämmungen mit brennbaren Baustoffen
  • Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile enthalten Holz, andere brennbare Baustoffe oder Kapselungen
  • Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile sind mit Brandschutz-Spritzputz oder mit dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen ausgestaltet
  • Lagerung von Pneus oder von gefährlichen Stoffen wie brennbare Gase, leichtbrennbare Flüssigkeiten, Feuerwerkskörper oder anderen Stoffe, die im Brandfall eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen
  • explosionsgefährdete Räume oder Zonen
  • Gebäude mit Atrien
  • Gebäude mit Doppelfassade
  • einzelne Brandabschnittsflächen über 7 200 m² oder Summe der Brandabschnittsfläche über 12 000 m²
  • Anwendung von Nachweisverfahren innerhalb eines Standardkonzeptes der Brandschutzvorschriften
  • Der Brandschutz wird zu einem grossen Teil mit betrieblichen und/oder technischen Massnahmen (z. B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen) umgesetzt.
  • Umbau-, Sanierungs- und Umnutzungsprojekte unter Weiterführung der Nutzung bei Räumen mit grosser Personenbelegung (> 300)

 

QSS 2 bis QSS 4: Qualitätssicherungskonzept Brandschutz gefordert

Ab QSS 2 ist ein Qualitätssicherungskonzept Brandschutz gefordert. Teil davon ist eine Projektorganisation, die sämtliche Leistungen aller beteiligten Personen am Bau koordiniert, dokumentiert und kontrolliert. 

Der QS-Verantwortliche Brandschutz muss folgende Qualifikationen aufweisen:

  • QSS 2: VKF-Ausbildung Brandschutzfachmann (oder gleichwertige Ausbildung)
  • QSS 3 und QSS 4: VKF-Ausbildung Brandschutzexperten (oder gleichwertige Ausbildung)

Welche Qualifikationen als gleichwertig anerkannt werden, hält die VKF im «Dokument über die Gleichwertigkeit von Qualifikationen für die Qualitätssicherungsstufen (QSS)» fest.

Die Einteilung in QS-Stufen wird durch die Brandschutzbehörde vorgenommen.

Übereinstimmungserklärung Brandschutz

Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde und der Eigentümerschaft bestätigt, dass: 

  • alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
  • die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
  • die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.

Die Erklärung wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes unterzeichnet und der Brandschutzbehörde und den Eigentümern abgegeben.

Eine Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden Sie in der rechten Spalte.

Die Eigentümer müssen die Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau aufbewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Bei wesentlichen Änderungen müssen die Eigentümer die Dokumente nachführen.

Brandschutzrichtlinien der VKF

11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz»

Lignum Dokumentation Brandschutz

Das QS-System der Lignum «Bauen mit Holz – Qualitätssicherung im Brandschutz» ergänzt die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» mit branchenspezifischen Qualitätssicherungsmassnahmen. Das QS-System der Lignum ist als Stand-der-Technik-Papier anerkannt.

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