Studentenwohnheim
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für die kurzzeitige Beherbergung von Studierenden von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können. Die folgenden Bestimmungen gelten im Kanton Bern.
Wählen Sie die Nutzung Wohnen, wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
- Alle Bewohnenden haben einen Mietvertrag gemäss Schweizer Obligationenrecht abgeschlossen.
- Die Wohneinheiten werden jeweils für mindestens einen Monat vermietet.
- Die Mietverhältnisse dauern durchschnittlich länger als zwei Monate.
Falls eines oder mehrere der oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind, gilt:
- Wenn weniger als 20 Personen kurzzeitig im Gebäude beherbergt werden können, wählen Sie die Nutzung Wohnen. Im Kanton Bern gelten die Ausführungen auf der Unterseite «Vermietung von Wohnraum an Touristen und Beherbergungen», Abschnitt «Kurzzeitige Vermietung an Personen, die keine fremde Hilfe benötigen». Die Anforderungen sind auch im Brandschutzmerkblatt «Beherbergungsstätten» der GVB festgehalten.
- Wenn 20 oder mehr Personen kurzzeitig im Gebäude beherbergt werden können, wählen Sie die Nutzung Hotel, Ferienheim.