Infoplattform für Brandschutz

Studentenwohnheim

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen für die kurzzeitige Beherbergung von Studierenden von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können. Die folgenden Bestimmungen gelten im Kanton Bern. 

Wählen Sie die Nutzung Wohnen, wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:

  • Alle Bewohnenden haben einen Mietvertrag gemäss Schweizer Obligationenrecht abgeschlossen.
  • Die Wohneinheiten werden jeweils für mindestens einen Monat vermietet.
  • Die Mietverhältnisse dauern durchschnittlich länger als zwei Monate.

Falls eines oder mehrere der oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind, gilt:

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.