Flucht- und Rettungswege
Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.
Spezialfall: Wenn der horizontale Fluchtweg zu mindestens zwei separaten Ausgängen ins Freie oder in Treppenhäuser führt, darf der Fluchtweg (bestehend aus dem horizontalen Fluchtweg und dem Weg im Raum) 50 m betragen. Der Fluchtwegteil innerhalb der Nutzungseinheit darf jedoch auch in diesem Fall 35 m nicht überschreiten.
Berechnung der Länge von Fluchtwegen
Breite von Fluchtwegen, Ausgängen und Türen
Ein horizontaler Fluchtweg muss mindestens 120 cm breit sein. Türen im Fluchtweg müssen eine Durchgangsbreite von 90 cm aufweisen.
Türen und Schliess-Systeme
Türen im Fluchtweg müssen eine Durchgangsbreite von 90 cm aufweisen.
Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliess-Systeme nach SN EN 179 eingesetzt werden.
Ausgenommen sind Türen zu Nebenräumen wie z. B. Lager, Technik- oder Kellerräume.
Markierung von Ausgängen und Fluchtwegen
Fluchtwege und Notausgänge müssen gut erkennbar markiert sein.
Für Rettungszeichen ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorgeschrieben, sie wird aber empfohlen.
Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung richtig anbringen
Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar sind oder nur in Notfällen benutzt werden, müssen klar gekennzeichnet sein.
Richtungsanzeiger sind gefordert, wenn:
- die Fluchtrichtung nicht sofort ersichtlich ist,
- sich Personen aufhalten, die mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut sind.
Informationen dazu finden Sie im Abschnitt «So müssen Rettungszeichen gestaltet sein».
Dekorationen oder andere Einrichtungen dürfen die Sicht auf die Rettungszeichen nicht behindern.
Andere Zeichen oder Beschriftungen und Spiegel dürfen nicht ablenken oder zu Verwechslungen führen.
Die Rettungszeichen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen müssen quer zur Fluchtrichtung auf Türsturzhöhe angebracht sein.
Beispiel Notausgangstüre
So müssen Rettungszeichen gestaltet sein
Die Pfeilrichtung zeigt dem Flüchtenden die Fluchtrichtung an. Die Personen müssen sich auf eine unmittelbare, korrekte Richtungsangabe verlassen können. Grundsätzlich darf eine Richtungsangabe nie im Voraus angegeben werden. Hinweise wie «Hinter der Türe geht es abwärts» sind nicht zulässig. Es muss immer die unmittelbare Situation gekennzeichnet werden.
Damit Rettungszeichen sprachunabhängig und weltweit einheitlich sind, sollten Textschilder wie «EXIT», «NOTAUSGANG» und «SORTIE SECOURS» nicht mehr eingesetzt werden. Ausnahmen müssen durch die zuständige Behörde bewilligt werden.
Innerhalb eines Gebäudes müssen die Rettungszeichen einheitlich sein.
Gültige Symbole
International genormte und registrierte Rettungszeichen sind in der Norm SN EN ISO 7010 enthalten.