Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert:
- wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
- das Gebäude ein Atrium enthält. Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.
ohne Löschanlage
- ab 600 m² Fläche bei Räumen, die unter Terrain liegen oder allseitig geschlossen sind
- ab 2 400 m² Fläche bei Räumen, die über Terrain liegen und nicht allseitig geschlossen sind. Das heisst sie haben Tore, Fenster oder Türen, die eine Querlüftung ermöglichen.
- bei Hochregallagern
mit Löschanlage
- ab 3 600 m² Fläche bei Räumen, die unter Terrain liegen oder allseitig geschlossen sind
- ab 4 800 m² Fläche bei Räumen, die über Terrain liegen und nicht allseitig geschlossen sind. Das heisst sie haben Tore, Fenster oder Türen, die eine Querlüftung ermöglichen.
- bei Hochregallagern ab einer Fläche von 600 m²
Wenn die Treppenhäuser (vertikale Fluchtweg) nicht in allen Geschossen genügend grosse Lüftungsflügel ins Freie haben (Lüftungsfläche mindestens 0,3 m²), sind zuoberst in den Treppenhäusern Abströmöffnungen vorgeschrieben. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Öffnungen müssen direkt ins Freie führen.
- Ihre geometrische Lüftungsfläche muss mindestens 0,5 m² betragen.
- Die Öffnungen müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen.
- Ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.
Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.