Blitzschutz
Ein Blitzschutzsystem ist vorgeschrieben wenn:
- wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, in dem sich mehr als 300 Personen aufhalten können
- wenn Bereiche mit erhöhter Brandgefahr vorhanden sind. Dies können beispielsweise Anlagen sein, in denen feuer- oder explosionsgefährliche Stoffen (brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 60 °C und einer Menge von > 2 000 Liter)verarbeitet werden wie auch Lagerräume mit gefährlichen Stoffen (brennbare Gase > 1 000 kg, Pyrotechnik und Feuerwerk > 300 kg, Reifen/Pneu über 60 t oder > 600 m² Brandabschnitt).
Dies können Mühlen, chemische Fabriken inkl. Rohrleitungsanlagen, Sprengstoff- und Munitionslager, oder Tankstellen sein. - bei Holzverarbeitungsbetrieben sowie Textil- und Kunststoffwerke > 3 000 m³ Gebäudevolumen
- besonders hohe Bauwerke (z. B. Türme, Hochkamine, Hochhäuser)
- Gebäude und Anlagen an exponierten topographischen Lagen
Blitzschutzanlagen müssen periodisch kontrolliert werden.
Möchten Sie freiwillig ein Blitzschutzsystem installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Blitzschutzsysteme.