mehr als 200 Personen
Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.
Die Bildung von Nutzungseinheiten ist nicht zulässig. Der Fluchtweg darf nicht über angrenzende Räume führen.
Spezialfall: Wenn der horizontale Fluchtweg zu mindestens zwei separaten Ausgängen ins Freie oder in Treppenhäuser führt, darf der Fluchtweg (bestehend aus dem horizontalen Fluchtweg und dem Weg im Raum) 50 m betragen. Der Fluchtwegteil innerhalb der Nutzungseinheit darf jedoch auch in diesem Fall 35 m nicht überschreiten.
Empfangstheken und Rezeption dürfen in horizontalen Fluchtwegen stehen, wenn wie von den angrenzenden Räumen, z. B. vom Büro, mit Feuerwiderstand EI 30 abgetrennt sind.
Länge von Flucht- und Rettungswegen
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Beantworten Sie zwei bis drei Fragen, wir berechnen die geforderte Breite und die Anzahl von Ausgängen und Treppenhäusern.
Falls Sie die Anzahl der Ausgänge und die Breite von Fluchtwegen selbst bestimmen möchen, finden Sie die nötigen Angaben dazu im Folgenden.
Breite von Fluchtwegen und Ausgängen
Es sind mehrere Ausgänge mit mindestens je 1,2 m Breite vorgeschrieben.
Die notwendige Breite der Fluchtwege wird mit einem Faktor berechnet:
- ebenerdig: 60 cm pro 100 Personen
- Unter- oder Obergeschosse (Räume, die mit Treppen erschlossen sind): 60 cm pro 60 Personen
Massgebend ist der Raum mit der grössten Personenbelegung.
Ein Rechenbeispiel
Grösste Belegung: 320 Personen im Obergeschoss
Fluchtwegbreite = (320 Personen * 0,6 m) / 60 Personen = 3,2
Lösungsvariante:
2 Ausgänge: 1,8 m und 1,4 m breit, Treppenlaufbreiten: 1,8 m und 1,4 m
Personenbelegung ≥ 300: Mindestens zwei Drittel der Ausgänge müssen direkt in horizontale oder vertikale Fluchtwege führen.
Anzahl Treppenhäuser und Treppen
Mindestens zwei vertikale Fluchtwege (Treppenhäuser) sind vorgeschrieben:
- wenn die Geschossfläche grösser als 900 m² ist und das Geschoss nicht über ausreichende ebenerdige Fluchtwege ins Freie verfügt
- aus Räumen ohne ausreichende ebenerdige Fluchtwege ins Freie, in denen mehr als 100 Personen anwesend sein können.
Vertikale Fluchtwege (Treppenhäuser) dürfen nicht geschossweise versetzt sein. Das heisst die einzelnen Treppenläufe müssen ohne grössere Unterbrüche so untereinander angeordnet sein, dass für die Flüchtenden jederzeit klar ist, wo die Treppe weitergeht.
So bestimmen Sie die Anzahl Treppenhäuser
Die Treppenhäuser sind so anzuordnen, dass der Weg ins Freie oder an einen sicheren Ort (Fluchtkorridor oder Treppenhaus) nicht länger als 35 m ist.
Können die Personen über zwei oder mehr voneinander unabhängige Wege flüchten, darf der Fluchtweg maximal 50 m betragen.
Beispiel: 4 Treppenhäuser, effektive Fluchtweglänge 35 m
Mindesthöhe von Treppenhäusern
Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2,1 m betragen.
Mindestbreite von Treppen und deren Podesten
- Geradläufige Treppen: 1,2 m
- Wendeltreppen: 1,5 m mit einer minimalen Auftrittsbreite von 15 cm
In abgelegenen Beherbergungsbetrieben wie Berghütten (Beherbergungsbetriebe [c]) sind Wendeltreppen mit einer Breite von 1,2 m zulässig, wenn die innere Auftrittsbreite mindestens 10 cm aufweist.
Türen
Türen zu Hotelzimmern müssen mindestens 80 cm breit sein. Sie müssen nicht in Fluchtrichtung öffnen.
An Türen innerhalb von Hotelsuiten werden keine Anforderungen gestellt.
In abgelegenen Beherbergungsbetrieben wie Berghütten (Beherbergungsbetriebe [c]) müssen die Hauseingangstüren nicht in Fluchtrichtung öffnen.
Türen in Rettungswegen müssen von den Einsatzkräften von aussen geöffnet werden können.
Automatische Schiebe- und Drehtüren sind in Fluchtwegen zulässig, wenn sie die Flucht jederzeit gewährleisten und für den Einsatz in Fluchtwegen geeignet sind.
Schliess-Systeme
Bei Türen in Fluchtwegen, die abgeschlossen werden, müssen Schliess-Systeme nach SN EN 179 oder SN EN 1125 eingesetzt werden.
Ausgenommen sind Türen zu Räumen, die nur einen Ausgang haben: Hotelzimmer, Büros, Lager, Technik- oder Kellerräume.
Notausgangsverschlüsse oder Paniktürverschlüsse?
Massgebend ist, ob eine Paniksituation erwartet werden muss. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Anhaltspunkt gibt die Personenbelegung. Ist sie kleiner als 2 Personen/m² ist in der Regel keine Paniksituation zu erwarten.
Falls eine Paniksituation erwartet werden muss, sind Paniktürverschlüsse gefordert. Ansonsten reichen Notausgangsverschlüsse aus.
Bildung von Brandabschnitten und Feuerwiderstand
Vertikale und horizontale Fluchtwege müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein.
Horizontale Fluchtwege (Korridore) müssen von vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser) mit Brandschutztüren abgetrennt werden.Horizontale Fluchtwege(Korridore), die länger als 50 m sind, müssen mit Brandschutzabschlüssen unterteilt werden. Der Brandschutzabschluss sollte möglichst in der Mitte zwischen den Treppenhäusern angebracht werden.
Feuerwiderstand (mit und ohne Löschanlagenkonzept)
- Horizontale Fluchtwege: EI 30
- Vertikale Fluchtwege: REI 60
Gut sichtbar und klar markieren
Fluchtwege und Notausgänge müssen gut erkennbar markiert sein.
Rettungszeichen müssen sicherheitsbeleuchtet sein.
In horizontalen und vertikalen Fluchtwegen ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben.
Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung richtig anbringen
Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar sind oder nur in Notfällen benutzt werden, müssen klar gekennzeichnet sein.
Richtungsanzeiger sind gefordert, wenn:
- die Fluchtrichtung nicht sofort ersichtlich ist,
- sich Personen aufhalten, die mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut sind.
Informationen dazu finden Sie im Abschnitt «So müssen Rettungszeichen gestaltet sein».
Dekorationen oder andere Einrichtungen dürfen die Sicht auf die Rettungszeichen nicht behindern.
Andere Zeichen oder Beschriftungen und Spiegel dürfen nicht ablenken oder zu Verwechslungen führen.
Die Rettungszeichen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen müssen quer zur Fluchtrichtung auf Türsturzhöhe angebracht sein.
Beispiel Notausgangstüre
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Sicherheitsbeleuchtung leuchtet die Bodenzone und den Weg ins Freie aus (minimale Beleuchtungsstärke 1 Lux)
- Leuchten in Bodennähe müssen bruchfest sein
- Bei Stromausfall muss die Sicherheitsbeleuchtung rechtzeitig einschalten und mindestens 30 Minuten lang leuchten
- Tragbare Sicherheitsleuchten sind nur in Räumen erlaubt, in denen sich ausschliesslich Betreuungspersonen aufhalten
- Die Sicherheitsbeleuchtungen dürfen nicht mit einem Hauptschalter oder einem Schalter der normalen Raumbeleuchtung ausgeschaltet werden können
Detaillierte Informationen finden Sie im Fachthema «Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen».
So müssen Rettungszeichen gestaltet sein
Die Pfeilrichtung zeigt dem Flüchtenden die Fluchtrichtung an. Die Personen müssen sich auf eine unmittelbare, korrekte Richtungsangabe verlassen können. Grundsätzlich darf eine Richtungsangabe nie im Voraus angegeben werden. Hinweise wie «Hinter der Türe geht es abwärts» sind nicht zulässig. Es muss immer die unmittelbare Situation gekennzeichnet werden.
Damit Rettungszeichen sprachunabhängig und weltweit einheitlich sind, sollten Textschilder wie «EXIT», «NOTAUSGANG» und «SORTIE SECOURS» nicht mehr eingesetzt werden. Ausnahmen müssen durch die zuständige Behörde bewilligt werden.
Innerhalb eines Gebäudes müssen die Rettungszeichen einheitlich sein.
Gültige Symbole
International genormte und registrierte Rettungszeichen sind in der Norm SN EN ISO 7010 enthalten.