Infoplattform für Brandschutz

Feuerlöscher

Folgende Löscheinrichtungen sind erforderlich:

  • je ein Handfeuerlöscher pro 600 m² Grundfläche (frostsichere Schaumlöscher und CO₂-Löscher)
  • zusätzliche Fettbrandlöscher in Küchen sowie bei Grills und Fritteusen
  • Für Zelte mit mehr als 2 000 Personen oder einer Grundfläche von mehr als 1 200 m² sind in Absprache mit der Feuerwehr Wasserbezugsorte für einen raschen Einsatz vorzubereiten.
  • weitere Handfeuerlöscher in anderen Bereichen mit erhöhter Brandgefahr

Weitere Informationen

Fachthema Feuerlöscher und Wasserlöschposten

Brandschutzrichtline 18-15 «Löscheinrichtungen» der VKF

In Räumen mit einer Belegung von mehr als 2 000 Personen muss zusätzlich ein Wasserlöschposten installiert werden.

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