Feuerlöscher
Folgende Löscheinrichtungen sind erforderlich:
- je ein Handfeuerlöscher pro 600 m² Grundfläche (frostsichere Schaumlöscher und CO₂-Löscher)
- zusätzliche Fettbrandlöscher in Küchen sowie bei Grills und Fritteusen
- Für Zelte mit mehr als 2 000 Personen oder einer Grundfläche von mehr als 1 200 m² sind in Absprache mit der Feuerwehr Wasserbezugsorte für einen raschen Einsatz vorzubereiten.
- weitere Handfeuerlöscher in anderen Bereichen mit erhöhter Brandgefahr
Weitere Informationen
Fachthema Feuerlöscher und Wasserlöschposten
Brandschutzrichtline 18-15 «Löscheinrichtungen» der VKF
In Räumen mit einer Belegung von mehr als 2 000 Personen muss zusätzlich ein Wasserlöschposten installiert werden.