Lüftungen
Rauch und Feuer dürfen sich im Brandfall nicht über die Lüftung oder die Klimaanlage verbreiten, deshalb gilt: Baustoffe der Kategorie RF1 und zusätzlich Feuerwiderstand oder Brandschutzklappen, die automatisch schliessen.
Lüftungen und Klimaanlagen müssen von Brandmeldeanlagen, Löschanlagen oder Kanalrauchmeldern im Brandfall automatisch ausgeschaltet werden. Sind keine solchen Überwachungssysteme installiert, müssen die Lüftungsanlagen von Hand ausgeschaltet werden können.
Lüftungs- und Brandschutzkonzept müssen aufeinander abgestimmt sein, damit sich im Brandfall Feuer und Rauch nicht über die Lüftung ausbreiten.
Lüftungsanlagen (Apparate, Ventilatoren und Leitungen) sind so zu reinigen und in Stand zu halten, dass die Betriebsbereitschaft stets gewährleistet ist und keine Brandgefahr entsteht.
Standort der Anlagen
Wenn Lüftungen oder Klimaanlagen nur einen Lüftungsabschnitt versorgen (kann je nach Nutzung über mehrere Brandabschnitte sein), dürfen sie in Räumen beliebiger Bauart und Ausführung aufgestellt werden.
Versorgt die Anlage mehrere Lüftungsabschnitte, sind die Aggregate in einem separaten Raum mit Feuerwiderstand von mindestens EI 30 zu installieren.
Belüftung von Fluchtwegen
Die Belüftung von horizontalen und vertikalen Fluchtwegen muss getrennt von anderen Lüftungen erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, müssen in brandabschnittsbildenden Wänden Brandschutzklappen eingebaut werden. Die geschossweise Unterteilung von Lüftungsleitungen kann mit Brandschutzklappen, separaten Leitungsführungen oder separaten Anlagen gelöst werden.
Ausnahme: Als Brandabschnitte ausgebildete Nebenräume mit kleiner Brandbelastung (z. B. WCs) dürfen an die Lüftung der horizontalen Fluchtwege ohne Brandschutzklappen angeschlossen werden.
Lüftungsleitungen: Anforderungen an Material und Einbau
Maximale Temperatur der geführten Luft
Die maximal zulässige Temperatur der geführten Luft liegt bei
- 50 °C bei Anlagen für die Raumlüftung
- 85 °C bei industriellen Prozessen. Für solche Anlagen gelten spezifische Brandschutzanforderungen. Für feuer- und explosionsgefährdete Bereiche, aggressive Medien usw. gelten erhöhte Anforderungen.
Baustoffe der Kategorie RF1, in Ausnahmen der Kategorie RF3 (cr)
Lüftungsleitungen, Lüftungsdecken und -böden sind mit Baustoffen der Kategorie RF1 auszuführen.
Bei folgenden Anwendungen sind Baustoffe der Kategorie RF3 (cr) zulässig:
- innerhalb eines Brandabschnitts bei Büros, Schulen und Wohnungen
- Lüftungsdecken und -böden innerhalb eines Brandabschnittes
- bei einbetonierte Lüftungsleitungen
- Erdregister
- bei flexiblen Anschlüsse von Luftauslässen (Länge < 2 m)
- bei örtlichen Absaugungen (Länge < 4 m)
Wärmedämmschichten
In Fluchtwegen müssen Wärmedämmschichten aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen. In allen übrigen Fällen sind Baustoffe der Kategorie RF3 zugelassen.
Dämmstoffe mit kritischem Brandverhalten (cr) dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit mindestens 0,5 mm dicken Baustoffen der Kategorie RF1 ummantelt sind.
Einbau von Lüftungsleitungen
Lüftungsleitungen, die ohne Öffnung durch andere Brandabschnitte führen, sind mindestens mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen. Bei speziellen Gefährdungen ist der Feuerwiderstand entsprechend der Nutzung (z. B. gewerbliche Küche, aggressive Medien, gefährliche Stoffe) vorzusehen.
Führen die Leitungen durch Bauteile, die Brandabschnitte bilden, sind die Aussparungen zwischen den Leitungen und dem Bauteil mit Baustoffen der Kategorie RF1 auszufüllen oder mit Abschottungssystemen (Weichschott aus einem Material RF1, z. B. Steinwolle) zu verschliessen.
Die Abschottungssysteme müssen bei brandabschnittsbildenden Wänden und Decken Feuerwiderstand EI 30 aufweisen.
Aufhängungen und Befestigungen von Lüftungsleitungen aus Baustoffen der Kategorie RF1 müssen, mit Ausnahme von Bestandteilen wie Schwingungsdämpfern und dergleichen, aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen. Die sichere Befestigung der Lüftungsleitungen muss während der geforderten Feuerwiderstandsdauer gewährleistet sein.
Luftführende Schächte, ausgenommen Lüftungsdecken und -böden, dürfen nur der Lüftungsanlage dienen. Fremdinstallationen sind nicht zulässig.
Flexible Lüftungsleitungen
Innerhalb eines Brandabschnitts sind flexible Lüftungsleitungen (mindestens RF3 (cr)) ohne Längenbeschränkung zugelassen, sofern sie der Belüftung des Brandabschnittes dienen.
Brandschutzklappen: automatischer Verschluss im Brandfall
Brandschutzklappen verfügen über einen Antrieb und eine thermische Auslöseeinrichtung. Im Brandfall schliessen sie beim Ausschalten der Lüftung selbständig. Sie müssen von aussen kontrollierbar und zugänglich sein.
Konstruktion und Funktion
Wann sind Brandschutzklappen gefordert?
Brandschutzklappen sind vorgeschrieben, wenn:
- Lüftungsleitungen durch Brandmauern oder brandabschnittsbildende Decken und Wände geführt sind
- Lüftungsleitungen ohne Öffnungen durch andere Lüftungsabschnitte führen und nicht den geforderten Feuerwiderstand aufweisen
Auf den Einbau kann verzichtet werden:
- wenn Brandabschnitte zu einem Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden
- bei Büros und Schulen, wenn der Lüftungsabschnitt kleiner als 1 200 m² ist
- bei Wohnbauten und Beherbergungsbetrieben, wenn der Lüftungsabschnitt kleiner als 600 m² ist
- bei Lüftungsanlagen in Nasszellen
- wenn die Lüftungsleitung zur Lüftungszentrale separat geführt ist
- in Hochhäusern bei Lüftungskanälen von Nasszellen, wenn nicht mehr als fünf Geschosse an den Steigkanal angeschlossen sind
- zwischen Lüftungszentralen und den Installationsschächten
Brandschutzrichtlinien der VKF
Küchen in Restaurants, Hotels oder anderen Betrieben
Flexible Lüftungsleitungen sind nicht gestattet.
Für Abluftleitungen gilt:
- Sie müssen wasserdicht sein.
- Putzöffnungen und Ablaufstutzen müssen mit Dampf gereinigt werden können.
- Der Feuerwiderstand von Abluftleitungen ausserhalb der Küche muss demjenigen der nutzungsbezogenen Brandabschnittsbildung entsprechen. Die Leitungen müssen aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen.
- Die Abluftleitungen sind in Installationsschächten voneinander und gegenüber anderen Installationen mit einer Brandschutzplatte mit 30 Minuten Feuerwiderstand aus Baustoffen der Kategorie RF1 (dauerwärmebeständig) abzutrennen.
Die Lüftungsanlage versorgt ausschliesslich die Küche
Für Dunstabzüge und Lüftungen in gewerblichen Küchen müssen separate Aggregate und Lüftungsleitungen installiert werden.
Ventilatoren für Küchenabluft sind in einem eigenen Raum mit dem Feuerwiderstand, der im nutzungsbezogenen Brandabschnitt gilt, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 60, aufzustellen.
Abluftmengen bis 12 000 m³/h
- Die Aggregate für die Wärmerückgewinnung und die Luftaufbereitung können im gleichen Raum untergebracht werden.
Abluftmengen über 12 000 m³/h
- Der Wärmeaustauscher einer Wärmerückgewinnungsanlage darf im gleichen Raum aufgestellt werden wie der Abluftventilator. Übrige Anlageteile, wie Ventilator und Aggregate zur Luftbehandlung, sind in einem anderen Raum anzuordnen.
- Feuerwiderstand des Raums: gleich wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber EI 60.
- Als Wärmeträger sind nur nicht brennbare Flüssigkeiten zugelassen.
Die Lüftungsanlage versorgt neben der Küche weitere Räume
Abluftmengen bis 4 000 m³/h
- Für die Abluft und die Zuluft können Anlagen mit gemeinsamen Lüftungsleitungen und Aggregaten verwendet werden. Dies gilt sowohl für die Aufbereitung der Luft als auch für die Wärmerückgewinnung. Die Aggregate sind in einem separaten Raum aufzustellen.
- Feuerwiderstand des Raums: wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber EI 60.
Abluftmengen 4 000 bis 12 000 m³/h
- Für die Küche und andere Räume sind getrennte Abluftanlagen mit eigenen Lüftungsleitungen und Aggregaten vorzusehen. Ventilatoren sowie Aggregate für die Wärmerückgewinnung und die Aufbereitung der Luft können im gleichen separaten Raum aufgestellt werden.
- Feuerwiderstand des Raums: wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens EI 60.
- Die Wärmerückgewinnung kann gemeinsam erfolgen.
Abluftmengen über 12 000 m³/h
- Für die Küchenabluft muss eine Anlage mit eigenen Lüftungsleitungen und eigenem Ventilator erstellt werden. Diese ist in einem separaten Raum unterzubringen.
- Feuerwiderstand des Raums: wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber EI 60.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Baustoffe werden in vier Brandverhaltensgruppen der Kategorien RF1 bis RF4 eingeteilt. Massgebend sind Faktoren wie Entzündbarkeit, Brandgeschwindigkeit und Qualmbildung.
RF1 = kein Brandbeitrag (z. B. Glas, Beton, Gips)
RF2 = geringer Brandbeitrag (z. B. Eichenholz, brandschutzbehandelte Stoffe)
RF3 = zulässiger Brandbeitrag (z. B. die meisten Holzarten)
RF4 = unzulässiger Brandbeitrag (z. B. Holzspäne, Karton)
Weitere Informationen finden Sie im Fachthema Baustoffe und deren Verwendung.
Bei der Beurteilung eines Bauteils sind folgende Kriterien massgebend:
R | Tragfähigkeit |
E | Raumabschluss |
I | Wärmedämmung |
tt | Feuerwiderstandsdauer, entspricht der Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen muss |
Beispiel: REI 30 ist ein Bauteil, das:
- im Brandfall 30 Minuten lang tragfähig bleibt (R)
- während 30 Minuten verhindert, dass das Feuer auf benachbarte Räume übergreift (E)
- die Hitze 30 Minuten lang von umgebenden Bereichen fern hält (I)