Kinderbetreuung in der Schule
In einer Schule wird eine Tagesbetreuung integriert. Mit dem Umbau der Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss zu einer Kindestagesstätte muss geprüft werden, ob das bestehende Schulhaus den aktuellen Vorschriften entspricht.
Nutzungskonzept
Schulhaus mit Kindertagesstätte im 1. Obergeschoss
Brandschutztechnische Nutzungen: Schule und Kindertagesstätte
Der Korridor wird mit den Schulzimmern zu einer Nutzungseinheit zusammengefasst.
Gebäudegeometrie
Das Gebäude ist 9,6 m hoch und gehört damit in die Kategorie «Gebäude geringer Höhe» (bis 11 m hoch).
Brandschutzkonzept
Die Brandschutzmassnahmen werden nach dem Standardkonzept ausgelegt.
Qualitätssicherung
Das Gebäude wird voraussichtlich in QSS1 eingeteilt.Die Integration der Kindertagesstätte wird daran voraussichtlich nichts ändern.
Brandschutzabstände
Der Abstand zum nächsten Gebäude beträgt 14 m. Die minimal geforderten Brandschutzabstände sind damit eingehalten.
Brandabschnitte
Folgende Bereiche müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein:
- Nutzung «Schule»
- Nutzung «Kindertagesstätte»
- gemeinsam genutzte Treppenhäuser (vertikale Fluchtwege)
- Technikraum
Anforderungen an das Gebäude als Ganzes
Bei einer Kindertagesstätte gelten die gleichen baulichen Anforderungen wie bei Schulen. Unter der Nutzung «Schule, bis 11 m hoch» sind die Anforderungen aufgelistet:
- Feuerwiderstand Tragwerk
- Verwendung von Baustoffen
- Heizung, Lüftung, Aufzug
- Blitzschutz, Rauch- und Wärmeabzug
Flucht- und Rettungswege
Als vertikale Fluchtwege dienen für beide Nutzungen die gemeinsamen Treppenhäuser.
Da die Geschossfläche grösser als 900 m2 ist, sind mindestens zwei Treppenhäuser gefordert.
Aufgrund der Anforderungen an die Nutzung «Schule» ist in den Treppenhäusern eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben.
Innerhalb der Nutzungseinheit sind die Anforderungen bei Schulräumen und Kindertagesstätte unterschiedlich (siehe Abschnitt «Anforderungen an die einzelnen Nutzungen».