Infoplattform für Brandschutz

Dekorationen

 

Dekorationen dürfen keine Gefahren bergen. Beim Anbringen ist darauf zu achten, dass:

  • die Sicherheit von Personen nicht gefährdet ist
  • Fluchtwege und Notausgänge nicht beeinträchtigt oder versperrt werden
  • die Beschilderung der Fluchtwege oder deren Sicherheitsbeleuchtung nicht abgedeckt wird
  • Ausgänge nicht verdeckt oder verschlossen werden
  • Geräte wie Feuerlöscher, Handfeuermelder, Brandmelder, Löschposten, Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen frei zugänglich sind und in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden
  • die Dekorationen nicht durch die Wärmestrahlung von Lampen, Heizapparaten oder Motoren entzündet werden können

Materialien von Dekorationen

  • In Fluchtwegen dürfen keine brennbaren Dekorationen angebracht werden.
  • In Räumen mit Publikumsverkehr müssen Dekorationen aus Baustoffen der Kategorie RF2 bestehen. Ist eine Sprinkleranlage im Raum installiert, genügen Materialien der Kategorie RF3 (cr).
  • Die Materialien dürfen im Brandfall nicht brennend abtropfen.

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