Fluchtwege
Fluchtwege innerhalb der Kindertagesstätte bis zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg oder ins Freie dürfen maximal 20 m lang sein.
Schlafräume auf Zwischengeschossen oder Galerien müssen mit Korridoren (horizontale Fluchtwege) oder Treppen (vertikale Fluchtwege) erschlossen werden.
So berechnen Sie die Länge der Fluchtwege
Fluchtwege dürfen innerhalb der Nutzungseinheit über mehrere Räume bis zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg oder direkt ins Freie führen. Die maximale Länge innerhalb der Nutzungseinheit beträgt 20 m.
Ein Fluchtweg muss mindestens 120 cm breit sein.
An interne Treppen und Türen werden keine Anforderungen gestellt.
In kleineren Gebäuden genügt in der Regel ein Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg). Mindestens zwei vertikale Fluchtwege sind vorgeschrieben, wenn die Geschossfläche grösser als 900 m² ist.
Ausgänge und Fluchtwege müssen gekennzeichnet werden
Rettungszeichen müssen gut sichtbar sein.
Die Rettungszeichen werden quer zur Fluchtrichtung auf Türsturzhöhe angebracht.
Dekorationen oder andere Einrichtungen dürfen die Sicht auf die Rettungszeichen nicht behindern.
Andere beleuchtete Zeichen oder Beschriftungen und Spiegel dürfen nicht ablenken oder zu Verwechslungen führen.
So müssen Rettungszeichen gestaltet sein
An die Schilder (Rettungszeichen) werden folgende Anforderungen gestellt:
- Form: rechteckig oder quadratisch
- Elemente: ein Pfeil für die Fluchtrichtung, je ein Symbol für eine Person und für den Ausgang
- Farben: weisse Richtungspfeile und weisse Symbole auf grünem Grund
- Grösse: Kantenlänge mindestens 150 mm. Die Zeichen müssen von jedem Ort im Raum lesbar sein.
Beispiele:
Die Kennzeichnung von Ausgängen und Fluchtwegen muss möglichst einheitlich sein.
Grüne Farbe darf nicht für andere Zwecke verwendet werden, damit es keine Verwechslungen gibt.
Sicherheitsbeleuchtung
In vertikalen und horizontalen Fluchtwegen muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden.
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung
- Die Sicherheitsbeleuchtung leuchtet die Bodenzone und den Weg ins Freie aus (minimale Beleuchtungsstärke 1 Lux)
- Leuchten in Bodennähe müssen bruchfest sein
- Bei Stromausfall muss die Sicherheitsbeleuchtung rechtzeitig einschalten und mindestens 30 min lang leuchten
- Tragbare Sicherheitsleuchten sind nur in Räumen erlaubt, in denen sich ausschliesslich Betreuungspersonen aufhalten
- Die Sicherheitsbeleuchtungen dürfen nicht mit einem Hauptschalter oder einem Schalter der normalen Raumbeleuchtung ausgeschaltet werden können