Infoplattform für Brandschutz

Nebenbauten

Was gilt als Nebenbaute?

Als Nebenbauten gelten eingeschossige Gebäude:

  • mit einer Grundfläche von maximal 150 m2
  • in denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten
  • die keine offenen Feuerstellen enthalten
  • in denen keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden. Erlaubt sind z.B. Treibstoffe bis 25 l.

Beispiele sind Fahrzeugunterstände, Gartenhäuser, Kleintierställe oder Kleinlager.

 

Achtung: An Einstellräume für Motorfahrzeuge gelten besondere Anforderungen, siehe Kapitel «Motorfahrzeuge».

Brandschutzabstände und Brandabschnitte

Die Regelungen dazu finden Sie im Kapitel «Schutzabstände und Brandabschnitte».

Tragwerke

Bei Nebenbauten bestehen keine Anforderungen an Tragwerke.

Flucht- und Rettungswege

Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.

Bei den Anforderungen an Türen ist massgebend, wie viele Personen sich im Gebäude aufhalten können:

  • Bis zu 20 Personen: Türen ins Freie müssen nicht in Fluchtrichtung öffnen.
  • Mehr als 20 Personen: Die Türen ins Freie müssen in Fluchtrichtung öffnen.
  • Die Durchgangsbreite muss mindestens 90 cm betragen. Bei den Nutzungen «Büro» und «Gewerbe, Industrie» kann diese teilweise auf 80 cm reduziert werden.

Gebäudehülle

Die Baustoffe der Gebäudehülle, inklusive der Bedachung, müssen mindestens der Kategorie RF3 (cr) entsprechen.

Gebäudeausbau

In Innenräumen, also für Wände, Decken, Stützen, Dämmschichten oder Treppen und Podeste, gilt die Mindestanforderung RF3.

Baustoffe mit kritischem Verhalten (cr)

Baustoffe mit kritischen Verhalten dürfen im Innern ohne Abdeckung verwendet werden für:

  • Bodenbeläge
  • Kabel und zugehörige Elektrorohre
  • reaktive Brandschutzbeschichtungen
  • feuerwiderstandsfähige Fugen und Abschottungen
  • Beschichtungen wie Anstriche, Wandbekleidungen, Furniere, deren Materialstärke maximal 1,5 mm beträgt
  • Dämmschutzschichten (z. B. Winddichtungen, Trennschichten), Dampfbremsen, Kaschierungen von Wärmedämmschichten
  • Ummantelungen von Rohrdämmungen 0,6 mm (ausgenommen sind vertikale Fluchtwege)

In allen anderen Fällen müssen Baustoffe mit kritischem Verhalten (cr) raumseitig vollflächig abgedeckt werden.

Die minimal geforderte Materialstärke hängt vom Baustoff der Abdeckung ab:

  • Kategorie RF1: 0,5 mm
  • Kategorie RF2: 3 mm
  • Kategorie RF3: 5 mm

Feuerlöscher, Blitzschutz &Co. 

In Nebenbauten sind keine technischen Brandschutzmassnahmen wie Feuerlöscher oder Blitzschutzsysteme gefordert.

Qualitätssicherung

Nebenbauten gehören in die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1.

Bei QSS 1 übernimmt in der Regel der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Der Aufwand für die Qualitätssicherung ist gering.

Brandschutzpläne müssen nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde erstellt werden.

Die Übereinstimmungserklärung ist vom QS-Verantwortlichen zu unterzeichnen.

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.