Brandschutzabstände
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Beantworten Sie einige Fragen, wir ermitteln den geforderten Abstand zum Nachbargebäude.
Falls Sie den geforderten Brandschutzabstand zum Nachbargebäude selbst bestimmen möchten, finden Sie im Folgenden die nötigen Angaben dazu.
Bei den geforderten Brandschutzabständen ist die Arealfläche massgebend.
Arealfläche bis 3600 m2
Zwischen eingeschossigen Ställen müssen keine Brandschutzabstände eingehalten werden, sofern die Arealfläche 3 600 m² nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Ställe für Landwirtschaft genutzt werden.
Dasselbe gilt bei Gebäuden mit mehreren Geschossen wie Galerien oder Heubühnen.
Beispiel eines Areals
Die geforderten Brandschutzabstände zu Wohnhäusern oder Einstellräumen (in der Grafik mit x bezeichnet) sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:
5 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
7,5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
10 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
In Gebäuden geringer Höhe (bis 11 m hoch) und bei Aussenwandkonstruktionen mit einem Feuerwiderstand von 30 Minuten (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:
4 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
6 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände angemessen erhöht werden.
Arealfläche grösser als 3600 m2
Die geforderten Brandschutzabstände sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:
5 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
7,5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
10 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Wenn die Aussenwandkonstruktionen (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen, dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:
4 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
6 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände erhöht werden.
Nebenbauten
Innerhalb eines Grundstücks sind zwischen Nebenbauten und anderen Gebäuden und Anlagen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben.
Gegenüber Gebäuden und Anlagen auf fremden Grundstücken und untereinander müssen Nebenbauten einen Brandschutzabstand von 4 m einhalten.
Mehrere Nebenbauten sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche 150 m² nicht übersteigt.
Werden mit einem Nebenbau zwei andere Gebäude verbunden, müssen Brandabschnitte gebildet werden.
Beispiele von Arealen mit Nebenbauten
Kein Schutzabstand bei Fahrnisbauten
Fahrnisbauten sind Gebäude, die nur für eine begrenzte Zeit genutzt werden. Beispiele sind Baracken, Container, Zelte, Hütten oder Buden.
Ist die Grundfläche nicht grösser als 150 m² muss bei Fahrnisbauten kein Schutzabstand zu angrenzenden Gebäuden und Anlagen eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass in den Fahrnisbauten keine gefährlichen Stoffe gelagert werden.
Auch untereinander sind Fahrnisbauten von Abstandsvorschriften befreit.
Ersatzmassnahmen bei Unterschreitung der Abstände
Wenn die Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.